Seit Jänner 1998 gilt in Österreich (wie auch in 20 weiteren europäischen Staaten) für LenkerInnen eines Kraftfahrzeuges ein höchst zulässiger Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Seit der Einführung des Probeführerscheins 1992 gilt für Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach Führerscheinerteilung eine 0,1 Promillegrenze.
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Unterscheidung von Atemalkohol und Blutalkohol
Die Atemalkoholkonzentration
Die AAK kommt dadurch zustande, dass in den Lungenbläschen (Alveolen) ein Übergang des Alkohols aus dem arteriellen Blutkreislauf in die eingeatmete Luft erfolgt, womit beim Ausatmen Alkohol abgegeben wird. Als Maßeinheit dient die Alkoholmenge in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/L).
Blutalkoholkonzentration
Die erreichbare BAK ist von der aufgenommenen Trinkmenge, der Körpermasse und dem Geschlecht abhängig, aber auch von Faktoren wie Statur und Alter sowie Füllzustand des Magens. Zur Berechnung der (nur theoretisch) maximal erreichbaren BAK dient die Widmarkformel. Als Maßeinheit dient das Massenverhältnis Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g), besser bekannt als Promille.
Eine direkte Umrechnung von AAK in BAK ist nicht exakt möglich, da sich das Verhältnis zeitlich verändert (Quelle: www.promille.at).
Alkoholgrenzwerte & Sanktionen
● 0,1 bis 0,49 Promille: mehr lesen...
● 0,5 bis 0,79 Promille: mehr lesen...
● 0,8 bis 1,19 Promille: mehr lesen...
● 1,2 bis 1,59 Promille: mehr lesen...
● ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkomattests: mehr lesen...
● Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol im Straßenverkehr
Gesetzestext § 5 StVO: mehr lesen...
● Zwangsmaßnahmen bei Alkoholisierung: mehr lesen...
Download
Alkoholgrenzen im Straßenverkehr und Rechtsfolgen - Tabelle von KfV (pdf)
Sanktionen seit 01.09.2009 - Artikel aus ZVR (Zeitschrift für Verkehrsrecht) (pdf)